Scharfe politische und Klassenkämpfe Ende der 50er bis in die 80er-Jahre des letzten Jahrhunderts und die Reaktion des Staates

10. Reaktion des Staates auf die Rote Armee Fraktion (RAF) auf polizeilicher Ebene

Hintergrund

Anfang der 70er-Jahre bildete als eine Folge der Studentenbewegung eine Gruppe politisierter Kleinbürger eine im Untergrund operierende Organisation, die RAF. Diese Leute waren zu ungeduldig. Sie wollten die Welt verändern und das so schnell wie möglich. Demonstrationen halfen dabei ihrer Meinung wenig. Da sie abseits von der Arbeiterbewegung standen, die instinktiv weiß, dass die Änderung der herrschenden Verhältnisse nur im Kampf Klasse gegen Klasse, nur in der Aktion der großen Masse erreicht werden kann, griffen sie zum typischen anarchistischen Mittel der Gewalt einzelner gegen wichtige Vertreter des kapitalistischen Systems. Dieses Konzept ist natürlich von vornherein zum Scheitern verurteilt, weil einzelne gegen den hochgerüsteten Staat keine Chance haben und sich auch damit nichts, rein gar nichts ändert. Im Gegenteil: Die Anarchisten gaben damit dem Staat die Chance, den Staat weiter aufzurüsten und reaktionäre Gesetze bzw. Gesetzesverschärfungen vor der Bevölkerung zu legitimieren.

Auch die Ausbildung der Polizei wurde verschärft:

  • Es wurden hart trainierende polizeiliche Sondereinsatzkommandos und Präzisionsschützen-Kommandos für den Anti-Terror-Kampf aufgebaut mit geheimpolizeilicher Sonderausbildung und besonderem Schießtraining, dessen Schwerpunkt der gezielte Todesschuss bildete. Z.B. die GSG 9 des Bundesgrenzschutzes sowie die Mobilen Einsatzkommandos (MEK) der Kriminalpolizeien und die Spezialeinsatzkommandos (SEK) der Bereitschaftspolizeien.

  • In sogenannten Schießkinos wurden realitätsfremde Action-Szenen simuliert, mit deren Hilfe die Polizeibeamten zu Schnelligkeit und Zielsicherheit gedrillt wurden. Was da letztlich getrimmt wurde, ist das Schießen als Reflex anlässlich einer bedrohlich erscheinenden
    Situation – schießen also, ohne zu denken.

  • Die Hemmschwelle zum gezielten Todesschuss wurde gesetzlich herabgesetzt. Im Grunde die Wiedereinführung der abgeschafften Todesstrafe gleich vor Ort durch die Hintertür.

  • Mit dem Begriff der Eigensicherung wurden die Beamten in ständige Alarm- und Kampfbereitschaft versetzt. Oberster Grundsatz: Argwohn wachhalten und nie in der Aufmerksamkeit nachlassen. Im Zweifelsfall immer das Schlimmste annehmen.

  • Ein Polizist handelte in putativer Notwehr, wenn er eine Person erschießt, nur weil er befürchtet, dass diese Person schießen könnte. So hat er vor Gericht nichts zu befürchten. (siehe auch: (Tödliche 'Terroristenfahndung' | Haschrebellen – wie alles anfing …)

So kann es auch nicht verwundern, wenn bei derartig konditonierten Beamten nach Wild-West-Manier das Schießeisen locker saß und außer Mitgliedern der RAF, die nach eigenen Aussagen Polizisten nur aus Notwehr töten würden, auch völlig unpolitische Leute erschossen wurden, die zufällig ins Visier der Polizei kamen. Nachstehend eine ziemlich unvollständige Liste:

Am 15.7.1971 wurde das RAF-Mitglied Petra Schelm bei der Verfolgung erschossen. Die Polizei erklärte, dass Petra zuerst geschossen hätte. Ein Schüler als Augenzeuge dagegen berichtete, dass der Polizist ohne Vorwarnung geschossen hätte. (Anfänge der RAF – SPIEGEL ONLINE)

Das RAF-Mitglied Thomas Weisbecker wurde am 2.3.1972 in putativer Notwehr erschossen, nur weil die Polizei befürchtete, dass er schießen könnte. (Tödlicher Schuss vor dem Stadtwerke-Haus – Lokales (Augsburg) – Augsburger Allgemeine)

Am 1.3.1972 geriet der 17-jährige Richard Epple nach einer Spritztour ohne Führerschein und einer Verfolgungsjagd durch die Polizei in den Kugelhagel eines Polizisten und war sofort tot. Der Beamte, der geschossen hatte, nahm sich später selbst das Leben. (Tragisches Ende einer Verfolgungsjagd – GÄUBOTE – Die Zeitung für Herrenberg und das Gäu)

Der völlig unpolitische Schotte Jan McLeod wurde am 25.6.1972 durch seine Schlafzimmertür erschossen, nachdem er sich geschockt durch die schussbereite Staatsmacht vor seiner Wohnungstür in sein Schlafzimmer flüchtete. Er fiel einer falschen Ermittlungsarbeit zum Opfer und besaß auch keine Waffen. Bundesanwalt Siegfried Buback hatte die Polizei unter Zeitdruck gesetzt und sofortigen Vollzug gefordert. Es wurde kein Strafprozess gegen den Todesschützen eröffnet. Die Mutter wurde mit 135.000 DM abgefunden. (KONTEXT:Wochenzeitung – Ausgabe 114 – Putativ erschossen)

Der Taxifahrer Günter Jendrian wurde am 21.5.1974 in einem nächtlichen Polizeieinsatz erschossen, weil er irrtümlich für den Komplizen des Bankräubers Roland Otto gehalten wird, was aber von dem Psychologen Dr. Wondratsch, bei dem Jendrian zur Untermiete wohnte, schon vorher bestritten wurde. Der Hergang sollte vertuscht werden, indem einfach behauptet wurde, dass Jendrian, der eine Waffe mit Waffenschein besaß, zuerst geschossen hätte. (Vorsorglich scharf geschossen? | ZEIT ONLINE)

Am 5. Juni 1974 fand in Duisburg ein Arbeitsgerichtsprozess statt. Der kommunistische Arbeiter Hanfried Brenner klagte gegen die Entlassung bei der Mannesmann-Hüttenwerke AG. Er hatte zum Streik gegen die Entlassung von 22 Kollegen aufgerufen. Sechs Mitglieder und Sympathisanten der KPD/ML und neun Polizisten in Zivil saßen im Zuschauerraum. Die Klage wurde abgewiesen. Brenner informierte per Megaphon durchs Fenster die vor dem Gerichtsgebäude Stehenden. Daraufhin stürzten sich 4 Polizisten auf die Kommunisten, traten auf einen am Boden Liegenden ein und schlugen den 45-jährigen Familienvater Günter Routhier in die Stuhlreihen. Er selbst, sein Sohn und andere Anwesende riefen den prügelnden Polizisten immer wieder zu, dass Routhier Bluter sei und sie ihn in Ruhe lassen sollten. Statt dessen drehten ihm 2 Polizisten brutal die Arme auf den Rücken, drängten ihn auf die Treppe zum Ausgang, um ihn dort mit einem Stoß in den Rücken hinunterzustoßen, wobei er mit dem Kopf aufschlug. Er überlebte diese Misshandlungen nur wenige Tage. Ein renommierter Gerichtsmediziner stellte zwei Blutungen im Gehirn fest, die auf stumpfe Gewaltanwendungen zurückzuführen waren. „Am Bedeutendsten dürfte dabei der Sturz über die Treppe zu bewerten sein.“ (Der Tod Günter Routhiers oder Nach einem brutalen Polizeieinsatz: Warum starb Günther Routhier? | ZEIT ONLINE).

Die KPD/ML verbreitete den Vorgang unter der Überschrift: „Die Polizei hat mich erschlagen!“ Siebenmal wurde daraufhin die Zeitung der Partei, der Rote Morgen beschlagnahmt, Flugblattverteiler von der Polizei gejagt. Über 1.000 Strafverfahren wurden durchgeführt gegen Menschen, die es sich nicht verbieten ließen, die Tat als durch Mord durch die Polizei zu bezeichnen. Im Gegenzug wurde alles dafür getan, um den Tathergang zu vertuschen. Der nordrhein-westfälische Innenminister Herbert Schnoor (SPD) verweigerte die Herausgabe der Akten über den Polizeieinsatz. Die beteiligten Polizisten wurden nie zur Verantwortung gezogen.

Die Behörde ging sogar so weit, den Trauerzug bei der Beerdigung zu verbieten. Der trotz Verbot stattfindende Zug wurde von der Polizei auseinander geprügelt, Kränze wurden zu Boden gerissen und darauf herumgetrampelt. Schwarz gekleidete Menschen wurden gejagt. Die Polizei stürmte Lokale, in denen sie Teilnehmer an der Beerdigung vermuteten. Kontrollen an allen Ausfallstraßen, Festnahmen, Verhaftungen.

Am 13.4.1977 wurde der Schäfer Helmut Schlaudraff bei Lahn-Wetzlar von der Polizei erschossen. Schlaudraff hatte kurz vorher ein krankes Schaf notgeschlachtet und zusammen mit zwei erfrorenen Lämmern auf seinen Anhänger geladen. Durch den Gestank angelockt und weil in der Gegend mehrere Schafe gestohlen worden waren, überprüften zivile Beamte das Kennzeichen. Für die Beamten genügte, dass der Besitzer Schlaudraff im Computer als polizeibekannt abgespeichert war, um ihn zu erschießen. („Das Stahlnetz stülpt sich über uns“ – DER SPIEGEL 21/1979)

Am 3.4.1980 geriet der Techniker Manfred Perder mit seinem Auto in eine Polizeikontrolle. Als er nicht gleich anhielt, sondern auf einen Polizisten zurollte, riss der Beamte die Maschinenpistole hoch und feuerte ins Auto. Manfred war sofort tot. Der Beamte wurde zu sieben Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Im Prozess gab es große Ungereimtheiten. Beweismittel wie die Windschutzscheibe wurde kurz und klein geschlagen, Notizen verschwanden und acht Polizeizeugen tanzten der Richterin auf der Nase herum. (Das Leben ist laut Grundgesetz unser höchstes Gut. Polizei und Justiz scheinen dies zunehmend zu vergessen: Wenn Polizisten töten | ZEIT ONLINE)

Das sind nur einige Beispiele unter vielen. Eine vollständigere Liste der getöteten Personen und auch genauere Ausführungen über die Konditionierung der Polizei mit vielen Querverweisen findet man hier: (Tödliche 'Terroristenfahndung' | Haschrebellen – wie alles anfing …)

Die unterschiedliche Behandlung bei Tötungsdelikten brachte der Verteidiger des RAF-Mitglieds Werner Hoppe, Heinrich Hannover, in seinem Schlussplädoyer auf den Begriff:
„Wer einen anderen Menschen im Interesse der herrschenden Klasse tötet, bleibt straffrei; wer tötet, ohne daß dies im Interesse der herrschenden Klasse geschieht, ist kriminell und hart zu bestrafen.“ (Tödliche 'Terroristenfahndung' | Haschrebellen – wie alles anfing …)

In seiner Rede zum Erhalt des Max-Friedländer-Preises entwirft der Rechtsanwalt ein bezeichnendes Bild der Justiz der damaligen Zeit. (Microsoft Word – Max Friedlaender Preis Rede RA Hannover.doc – Friedlaender_2012_Dankesrede_Heinrich Hannover .pdf

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